top of page

Ehrenordnung

Ehrenordnung des Kreisportbundes Oberhavel e.V.

 


1. Präambel


(1) Der Kreissportbundes Oberhavel e.V. ehrt seine Mitglieder sowie deren Angehörige für langjährige verdienstvolle Tätigkeit bis in die Gegenwart bzw. außerordentliche sportliche Leistungen.


(2) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um die Entwicklung des Sports im Landkreis Oberhavel verdient gemacht haben, können auch ohne Mitglied im Kreissportbund Oberhavel e.V. zu sein Ehrungen erhalten.


(3) Es können folgende Ehrungen verliehen bzw. vergeben werden:
- Ehrenmitgliedschaft im Kreissportbund Oberhavel e.V.
- Ehrennadel des Kreissportbundes Oberhavel in Bronze, Silber und Gold
- Ehrenurkunde
- Ehrengeschenk

 


2. Ehrenmitgliedschaft


(1) Die Ehrenmitgliedschaft im Kreissportbundes Oberhavel e.V. ist die höchste Auszeichnung des Kreissportbundes Oberhavel e.V. und wird an Einzelpersonen in Würdigung herausragender Verdienste um die Entwicklung des Kreissportbundes Oberhavel e.V. verliehen.


(2) Antragsberechtigt sind der Vorstand des Kreissportbundes Oberhavel e.V. sowie die Vorstände der Mitglieder. Über die Verleihung entscheidet die Mitgliederversammlung des Kreissportbundes Oberhavel e.V..


(3) Die Urkunde über die Ernennung zum Ehrenmitglied wird dem/der Auszuzeichnenden von dem/der Vorsitzenden des Kreissportbundes Oberhavel e.V. zeitnah zum Beschluss über die Ehrung in feierlichem Rahmen überreicht, z. B. zur Sportlerehrung, der Mitgliederversammlung oder einer anderen zentralen Veranstaltung.


(4) Ehrenmitglieder des Kreissportbundes Oberhavel e.V. werden als Gast zu Mitgliederversammlungen eingeladen.

 


3. Ehrennadeln


3.1 Allgemein


(1) Ehrennadeln des Kreissportbundes Oberhavel e.V. in Bronze, Silber und Gold werden an besonders aktive Angehörige von Mitgliedern des Kreissportbundes Oberhavel e.V. verliehen. Dieselbe Person kann die Ehrennadel in jeder Stufe jeweils nur einmal erhalten. Einer Verleihung der Ehrennadel in Gold und Silber sollte jeweils die Auszeichnung in der darunter liegenden Stufe vorangegangen sein; Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung durch den Antragsteller.


(2) Antragsberechtigt sind für alle drei Stufen die Vorstände/Präsidien der Mitglieder und der Vorstand des Kreissportbundes Oberhavel e.V.. Über die Verleihung der Ehrennadeln entscheidet der Vorstand des Kreissportbundes Oberhavel e.V..


(3) Die Verleihung erfolgt in einem würdigen Rahmen.

 


3.2 Ehrennadel in Bronze


(1) Die Ehrennadel in Bronze wird an Einzelpersonen für aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens fünf Jahre ehrenamtlich im Kreissportbund Oberhavel e.V. bzw. bei einem Mitglied des Kreissportbundes Oberhavel e.V. tätig sein.


(2) Die Ehrennadel in Bronze wird auf einer dezentralen Veranstaltung durch ein Mitglied oder einen Beauftragten des Vorstandes des Kreissportbundes Oberhavel e.V. verliehen.


3.3 Ehrennadel in Silber


(1) Die Ehrennadel in Silber wird an Einzelpersonen für sehr aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens 10 Jahre ehrenamtlich im Kreissportbund Oberhavel e.V. bzw. bei einem Mitglied eines Landessportbundes tätig sein.


(2) Die Ehrennadel in Silber wird auf einer dezentralen Veranstaltung durch ein Mitglied oder einen Beauftragten des Vorstandes des Kreissportbundes Oberhavel e.V. verliehen.


3.4 Ehrennadel in Gold


(1) Die Ehrennadel in Gold wird an Einzelpersonen für verdienstvolle Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens 20 Jahre ehrenamtlich im Kreissportbund Oberhavel e.V. bzw. bei einem Mitglied eines Landessportbundes tätig sein. Die Verleihung der Ehrennadel in Gold sollte frühestens fünf Jahre nach der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber erfolgen.


(2) Die Ehrennadel in Gold wird dem/der Auszuzeichnenden durch ein Mitglied des Vorstandes des Kreissportbundes Oberhavel e.V. auf einer zentralen Veranstaltung oder anlässlich eines Jubiläums überreicht. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Kreissportbundes Oberhavel e.V..

 


4. Ehrenurkunde


(1) Die Ehrenurkunde wird in Anerkennung langjährigen ehrenamtlichen Wirkens bzw. besonderen Einsatzes in der praktischen, organisatorischen und gesellschaftlich-sozialen Arbeit im Sport sowie für außerordentliche sportliche Leistungen verliehen. Die Ehrenurkunde ist eine Auszeichnung mit der Einzelpersonen, Mannschaften sowie Mitglieder des Kreissportbundes Oberhavel e.V. geehrt werden können.


(2) Antragsberechtigt sind für Ehrungen von Einzelpersonen und Mannschaften die Vorstände/Präsidien der Mitglieder und der Vorstand des Kreissportbundes Oberhavel e.V.. Über die Verleihung der Ehrenurkunde entscheidet der Vorstand des Kreissportbundes Oberhavel e.V..


(3) Die Ehrenurkunde wird anlässlich von namhaften Veranstaltungen des Sports bzw. Jubiläen durch ein Mitglied oder einen Beauftragten des Vorstandes des Kreissportbundes Oberhavel e.V. überreicht. Der Rahmen der Veranstaltung richtet sich nach dem Wirkungsbereich des/der Auszuzeichnenden.

 


5. Ehrengeschenk


(1) Ehrengeschenke werden in Würdigung besonderer Leistungen in der praktischen, organisatorischen und gesellschaftlich-sozialen Arbeit im Sport, anlässlich besonderer Jubiläen sowie in Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen vergeben. Das Ehrengeschenk ist eine Auszeichnung, mit der sowohl Einzelpersonen als auch Mannschaften sowie Mitglieder des Kreissportbundes geehrt werden können. Das Ehrengeschenk sollte dem jeweiligen Anlass angemessen sein und einen Bezug zum Sport haben.


(2) Antragsberechtigt sind für Ehrungen von Einzelpersonen und Mannschaften die Vorstände/Präsidien der Mitglieder und der Vorstand des Kreissportbundes Oberhavel e.V.. Über die Verleihung des Ehrengeschenks entscheidet der Vorstand des Kreissportbundes Oberhavel e.V..


(3) Das Ehrengeschenk wird anlässlich von namhaften Veranstaltungen des Sports bzw. Jubiläen durch ein Mitglied oder einen Beauftragten des Vorstandes des Kreissportbundes Oberhavel e.V. überreicht. Der Rahmen der Veranstaltung richtet sich nach dem Wirkungsbereich des/der Auszuzeichnenden.


(4) Das Ehrengeschenk wird jeweils zur Hälfte vom Antragsteller sowie aus dem Haushalt des Kreissportbundes Oberhavel e.V. getragen.

 


6. Durchführungsbestimmungen


(1) Die Antragstellung ist vom Antragsteller mit entsprechender Begründung und Unterschrift des Vorstandes auf einem mit Vereinsangaben versehenden Blatt einzureichen. Anträge auf Ehrungen müssen bis spätestens acht Wochen vor dem geplanten Auszeichnungstermin eingereicht werden.


(2) Anträge sind vom Antragsteller an den Kreissportbund Oberhavel e.V. zu richten.


(3) Die Entscheidung über den Antrag teilt der Vorstand dem Antragsteller bis 3 Wochen vor dem Auszeichnungstermin schriftlich, im Falle einer Ablehnung unter Angabe der maßgeblichen Gründe, mit.


(4) Die Ehrungen - Ehrenmitgliedschaft und Ehrennadel - werden in geeigneter Form veröffentlicht.


(5) Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung von Ehrungen besteht nicht.


(6) Zur jährlichen Sportlerehrung werden aus den Vorschlägen der Mitglieder maximal 60 Einzelsportler, 15 Mannschaften und 10 Ehrenamtliche für Ihre Leistungen im jeweiligen Sportjahr mit einer Ehrenurkunde geehrt.


(7) Die Auswahl der sportlichen Leistungen erfolgt nach dem Ranking


Platz 1 - 10 bei offiziellen Weltmeisterschaften über die Bundesverbände des DOSB e.V.
Platz 1 - 10 bei offiziellen Europameisterschaften über die Bundesverbände des DOSB e.V.
Platz 1 - 5 bei Deutschen Meisterschaften der Bundesverbände des DOSB e.V.
Platz 1 - 3 bei Nord-/Ostdeutschen Meisterschaften der Bundesverbände des DOSB e.V.
Platz 1 bei Landesmeisterschaften der Sportfachverbände des LSB Brandenburg e.V.


Herausragende Leistungen auf internationaler bzw. nationaler Ebene im Bereich des Trendsports bzw. nicht olympischen Sports können ebenfalls auf Antrag geehrt werden.


(8) Die Auswahl zur Sportlerehrung wird durch eine Mitgliederkommission der Vereine und des Vorstandes des Kreissportbundes Oberhavel e.V. vorgenommen.

 


7. Aberkennung von Ehrungen


(1) Ehrungen können aufgrund grob unsportlichen bzw. vereinsschädigenden Verhaltens wieder aberkannt werden.


(2) Die Aberkennung einer Ehrung ist formlos unter Angabe der Gründe durch denjenigen Vorstand/das Präsidium schriftlich zu beantragen, der/das zuvor die Ehrung beantragt hatte. Antragsberechtigt ist außerdem der Vorstand des Kreissportbundes. Die Aberkennung von Ehrungen kann nur die Mitgliederversammlung beschließen.


(3) Die Aberkennung einer Ehrung ist dem Antragsteller und der betreffenden Einzelperson/Mannschaft bzw. dem Mitglied schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Ein Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen zulässig und innerhalb von 8 Wochen endgültig vom Vorstand des Kreissportbundes Oberhavel e.V. zu bescheiden.

 


8. Inkrafttreten


Die Ehrenordnung tritt mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung des Kreissportbundes Oberhavel e.V. vom 19.04.2007 in Kraft.


Legende: als Mitglied(er) sind gemäß § 5 der Satzung des KSB geführte Mitgliedsvereine
bezeichnet.

​

bottom of page