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Förderrichtlinien 2025 und 2026

Förderung für Vereine nach den Förderrichtlinien des LSB

Erläuterung Vereinsförderung (A1)

  • Die Vereinsförderung kann für Entgelte an Übungsleiter, Trainer und Vereinsmanager mit gültiger Lizenz; für die Anschaffung von Sportgeräten oder für andere satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

  • Antragstellung bis zum 15.01. über VERMINEXT

  • Verwendungsnachweis bis zum 31.10. über VERMINEXT

2

Erläuterung Kooperation Schule & Verein (A2)

  • Gefördert werden Kooperationsmaßnahmen mit Schulen (z.B. AGs), die wöchentlich durchgeführt und von einem lizensiertem Übungsleiter geleitet werden.

  • Antragstellung bis zum 15.09. über VERMINEXT

  • Verwendungsnachweis bis zum 30.09. für vergangene Schuljahr über VERMINEXT

3

Erläuterung Kooperation Kita & Verein (A3)

  • Gefördert werden Kooperationsmaßnahmen im Vorschul- und Hortbereich, die wöchentlich durchgeführt und von einem lizensierten Übungsleiter geleitet werden.

  • Antragstellung bis 15.01. über VERMINEXT

  • Verwendungsnachweis bis zum 15.01 des Folgejahres über VERMINEXT

4

Erläuterung Zielgruppenorientierte Projektförderung (A4)

  • Die Förderrichtlinie umfasst Neugründung von Sportgruppen oder Erweiterung bestehender für die Zielgruppen Mädchen und Frauen, Senioren, Gesundheitssport oder Kinder mit motorischen Förderbedarf.

  • Antragstellung bis zum 15.01. über VERMINEXT

  • Verwendungsnachweis bis zum 31.12. über VERMINEXT

5

Erläuterung Sportstättenbau (A5)

  • Die Förderung Sportstättenbau kann für Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen beantragt werden.

  • Antragstellung durch Vorantrag an KSB OHV bis zum 01.07. für das Folgejahr

6

Erläuterung Großsportvereine (A6)

  • Die Förderung richtet sich an Großsportvereine mit mind. 1000 Mitgliedern und einer für mind. 20h/Woche beschäftigten, qualifizierten Person.

  • Antragstellung bis zum 15.01. über VERMINEXT

  • Verwendungsnachweis bis zum 31.01. des Folgejahres über VERMINEXT

Gemeinsam etwas schaffen

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