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Sondernewsletter - Erhöhung der Fördermittel für Richtlinien A3 und A4



Ab sofort stehen mehr Mittel für die Förderung von Neugründungen bzw. Erweiterungen von Frauensport-, Seniorensport- und Gesundheitssportgruppen sowie für Gruppen zur motorischen Förderung von Kindern zur Verfügung. Auch die Förderung der Kooperationen Sportverein - Kita wurde aufgestockt. Und das Gute daran: Die Erhöhung betrifft nicht nur die Gesamtsumme der Fördertöpfe, sodass allein bei der Förderung der Sportverein-Kita-Kooperationen bis zu 60 zusätzliche Kita-Gruppen gefördert werden können. Vielmehr profitiert auch jedes einzelne Vorhaben, denn jeder Antragssteller kann ab sofort mit einer höheren Unterstützung rechnen.


Online-Beratung

Was das im Detail für aktuelle und potentielle Antragsteller bedeutet, erklären LSB-Gesundheitssport-Referentin Sabrina Bittins und BSJ-Bildungsreferentin Sylvia Heuer in


zwei Online-Informationsveranstaltungen

> am 27.06.2023 ab 14 Uhr

> am 29.06.2023 ab 18 Uhr


Interessierte können sich per Mail bis zum 26.06.2023 unter bittins@lsb-brandenburg.de dafür anmelden. Ihnen wird dann ein entsprechender Zugangslink zugesandt.


Kurze Informationen zu den Neuerungen:


Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nun möglich, Fördermittel von bis zu 800 Euro je Übungsgruppe (statt wie bisher 500 Euro) zu erhalten. Zudem sind die Zugangsvoraussetzungen erheblich vereinfacht worden. Ab jetzt sind bereits Gruppenneugründungen ab 8 Sportlern antragsberechtig. Nachweise dafür sind erst bis zum 31.01. des Folgejahres abzugeben. Pro Verein und Zielgruppe sind nun bis zu drei Anträge möglich.

Ebenfalls wichtig: Aus fördertechnischen Gründen müssen bereits gestellte Anträge zeitnah mit den erhöhten Beträgen neu eingereicht werden, um von dieser Anpassung ebenfalls profitieren zu können.


Auch hier wurden die Mittel erhöht und so ermöglicht, das Fördergeld für Übungsleitende von 500 auf 600 Euro zu erhöhen. Das entspricht einem Honorarzuschuss von 15 Euro für eine Übungseinheit statt bislang 12,50 Euro. Bereits vereinbarte Kooperationen erhalten automatisch den neuen Satz bei der Abrechnung am Ende des Jahres. Interessant: Anträge für neue Kooperationen sind auch noch für dieses Jahr möglich.

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